top of page

Allgemeine Geschäftsbedingungen
 

1. Geltungsbereich und Vertragspartnerin
 

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über Hundetraining, Beratungen, feste Gruppenkurse, Trainingsspaziergänge, Preispläne, Intensivangebote und den individuell vereinbarten Gassigehservice von Isabelle Hüttl, handelnd unter "Mobile Hundetrainerin Isabelle Hüttl", Wiesenstraße 39, 65779 Kelkheim, Deutschland.
 

(2) Kunden können Verbraucher oder Unternehmer sein. Soweit einzelne Regelungen nur für Verbraucher gelten, ist dies ausdrücklich kenntlich gemacht. Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen AGB.
 

2. Leistungen und Leistungsumfang
 

(1) Art, Inhalt, Dauer, Termin, Ort und Preis der gebuchten Leistung ergeben sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung, der Buchungsanfrage und der Buchungsbestätigung. Die auf der Website dargestellten Angebote sind grundsätzlich noch kein verbindliches Vertragsangebot.
 

(2) Das Kennenlerngespräch ist grundsätzlich Voraussetzung für weiterführende Trainingsleistungen, soweit die jeweilige Leistungsbeschreibung nichts anderes bestimmt. Nach dem Kennenlernen kann die Trainerin die Annahme eines weiteren Auftrags ablehnen, wenn das Angebot für das Mensch-Hund-Team fachlich oder organisatorisch nicht geeignet ist.
 

(3) Die Trainerin schuldet eine fachgerechte Dienstleistung, jedoch keinen bestimmten Trainings-, Verhaltens- oder Prüfungserfolg. Der Erfolg hängt insbesondere von Mitarbeit, Umsetzung, Umfeld, Gesundheitszustand und individuellen Eigenschaften des Hundes ab.
 

3. Buchung und Vertragsschluss
 

(1) Buchungsanfragen können über das Buchungssystem der Website, per E-Mail, WhatsApp oder telefonisch gestellt werden. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn die Trainerin die Buchung ausdrücklich in Textform, insbesondere per E-Mail, WhatsApp oder Systemnachricht, bestätigt. Eine rein automatische Eingangsbestätigung ist noch keine Annahme, sofern sie nicht ausdrücklich als Buchungsbestätigung bezeichnet ist.
 

(2) Der Kunde hat bei der Buchung vollständige und richtige Angaben zu seiner Person, zum Hund und zu den für das Training oder die Betreuung wesentlichen Umständen zu machen. Änderungen sind unverzüglich mitzuteilen.
 

(3) Bei online geschlossenen Verträgen werden dem Kunden der Vertragsinhalt, die AGB und - soweit erforderlich - die Widerrufsbelehrung einschließlich Muster-Widerrufsformular auf einem dauerhaften Datenträger zur Verfügung gestellt.
 

4. Preise, Zahlung und Fahrtkosten
 

(1) Es gelten die in der Leistungsbeschreibung und der Buchungsbestätigung ausgewiesenen Gesamtpreise. Aufgrund der Anwendung der Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen.
 

(2) Die Zahlung erfolgt nach Vereinbarung bar vor Ort oder per Überweisung. Bei Überweisung muss der vollständige Betrag spätestens vor Beginn der gebuchten Leistung eingegangen sein. Kursgebühren und Preispläne sind vor der ersten Nutzung vollständig zu bezahlen. Eine vereinbarte Barzahlung ist vor Ort bei Beginn der Leistung fällig.
 

(3) Fahrtkosten innerhalb des in der jeweiligen Leistungsbeschreibung festgelegten Einsatzgebiets sind im ausgewiesenen Preis enthalten. Leistungen außerhalb dieses Gebiets erfolgen nur nach vorheriger Vereinbarung; zusätzliche Fahrtkosten werden vor Vertragsschluss mitgeteilt.
 

(4) Kommt der Kunde mit einer fälligen Zahlung in Verzug, gelten die gesetzlichen Vorschriften. Die Trainerin darf bis zur vollständigen Zahlung weitere Leistungen zurückhalten, soweit dem keine gesetzlichen Rechte des Kunden entgegenstehen.
 

5. Absage, Umbuchung und Verspätung bei Einzelterminen
 

(1) Absagen und Umbuchungswünsche können telefonisch oder per Mailboxnachricht, WhatsApp oder E-Mail erklärt werden. Maßgeblich ist der nachweisbare Zugang der Erklärung bei der Trainerin.
 

(2) Ein Einzeltermin kann bis mindestens 24 Stunden vor seinem vereinbarten Beginn kostenfrei abgesagt oder umgebucht werden. Bei einem späteren Zugang der Absage sowie bei Nichterscheinen wird die vereinbarte Vergütung vollständig als Ausfallvergütung fällig. Bei einem Preisplan wird stattdessen eine Einheit abgezogen; ohne Preisplan wird der volle vereinbarte Einzelpreis berechnet.


(3) Dem Kunden bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Die Trainerin rechnet ersparte Aufwendungen und Einnahmen aus einer anderweitigen Vergabe des Termins an.


(4) Bei nachgewiesener Erkrankung des Kunden oder des angemeldeten Hundes kann jeder gebuchte Einzeltermin einmal kostenfrei umgebucht werden. Dies gilt auch für eine über einen Preisplan gebuchte Einheit, nicht jedoch für einzelne Termine eines festen Gruppenkurses. Als Nachweis genügt eine geeignete ärztliche oder tierärztliche Bestätigung ohne Diagnose. Der Nachweis ist unverzüglich vorzulegen. Für eine weitere kurzfristige Absage des Ersatztermins gelten die Absätze 2 und 3.

​

(5) Bei einer Verspätung des Kunden endet der Termin grundsätzlich zur ursprünglich vereinbarten Zeit und wird vollständig berechnet. Erscheint der Kunde mindestens 15 Minuten verspätet und hat er dies nicht vorher mitgeteilt, gilt der Termin als nicht wahrgenommen.

 

6. Feste Gruppenkurse

 

(1) Für den Rücktritt von einem festen Gruppenkurs gelten folgende pauschalierte Ausfallvergütungen: Bei Zugang der Rücktrittserklärung mindestens 14 Kalendertage vor Kursbeginn fällt keine Ausfallvergütung an. Bei Zugang 13 bis 7 Kalendertage vor Kursbeginn werden 50

Prozent, bei Zugang weniger als 7 Kalendertage vor Kursbeginn 100 Prozent des vereinbarten Kurspreises fällig.

 

(2) Dem Kunden bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Ersparte Aufwendungen sowie eine anderweitige Vergabe des Kursplatzes werden angerechnet. Gesetzliche Widerrufs- und Kündigungsrechte bleiben

unberührt.

 

(3) Ein Ersatzteilnehmer kann nur mit vorheriger Zustimmung der Trainerin gestellt werden. Die Zustimmung setzt insbesondere voraus, dass das Ersatzteam fachlich und organisatorisch für den Kurs geeignet ist und alle Teilnahmevoraussetzungen erfüllt.

 

(4) Versäumt ein Teilnehmer eine einzelne Kursstunde oder bricht er einen bereits begonnenen Kurs ab, besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Erstattung, Nachholung oder Übertragung in einen späteren Kurs. Zwingende gesetzliche Rechte und eine freiwillige Kulanzentscheidung der Trainerin bleiben unberührt.

​

7. Absagen und Änderungen durch die Trainerin

​

(1) Muss die Trainerin einen Termin oder eine Kursstunde absagen, bietet sie nach Möglichkeit einen Ersatztermin an. Kann der Kunde den Ersatztermin nicht wahrnehmen oder wird kein Ersatztermin angeboten, wird die Vergütung für die betroffene, nicht erbrachte Leistung erstattet. Statt einer Erstattung kann nur mit Zustimmung des Kunden ein Guthaben vereinbart werden.

​

(2) Bei Hitze, Unwetter, behördlichen Vorgaben oder anderen Umständen, die eine sichere oder tierschutzgerechte Durchführung beeinträchtigen, darf die Trainerin den Termin verschieben, den Trainingsort in zumutbarem Umfang ändern oder eine für das gebuchte Ziel geeignete Theorieeinheit online durchführen. Der Gesamtcharakter und Zweck der gebuchten Leistung müssen gewahrt bleiben. Ist eine Änderung für den Kunden unzumutbar, gelten für den betroffenen Leistungsteil die Regelungen des Absatzes 1.

​

(3) Weitergehende Ansprüche richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften und der Haftungsregelung in Ziffer 14.

​

8. Preispläne und Mehrfachpakete

​

(1) Preispläne werden einmalig bezahlt und berechtigen zur Buchung der jeweils im Plan ausgewiesenen Anzahl und Art von Leistungen innerhalb der vereinbarten Laufzeit. Einzeltraining, Trainingsspaziergang und Gassigehservice haben als 5er-Preisplan eine Laufzeit von jeweils drei Monaten. Der 5er-Preisplan Mehrhundehaltung hat eine Laufzeit von sechs Monaten. Abweichende Angaben in der konkreten Leistungsbeschreibung gehen vor.

​

(2) Die Laufzeit beginnt mit dem Kauf. Der Preisplan ist an den Käufer und den oder die bei Vertragsschluss angemeldeten Hunde gebunden und nicht übertragbar. Eine Übertragung bedarf einer ausdrücklichen individuellen Vereinbarung.

​

(3) Nicht genutzte Einheiten verfallen mit Ablauf der vereinbarten Laufzeit. Bei einer nachgewiesenen Erkrankung des Kunden oder des angemeldeten Hundes, die eine Nutzung des Plans für einen zusammenhängenden Zeitraum verhindert, verlängert sich die Laufzeit um die nachgewiesene Ausfallzeit. Der Kunde muss die Trainerin unverzüglich informieren und eine geeignete ärztliche oder tierärztliche Bestätigung ohne Diagnose vorlegen.

​

(4) Für kurzfristig abgesagte oder nicht wahrgenommene Termine gelten Ziffer 5 und die jeweilige Einheit wird gegebenenfalls vom Preisplan abgezogen.

​

9. Teilnahmevoraussetzungen und Gesundheit des Hundes

​

(1) Der Kunde bestätigt, dass der Hund nach seinem Kenntnisstand frei von ansteckenden Krankheiten und übertragbarem Parasitenbefall ist. Der Hund muss über einen altersgemäßen aktuellen Impfschutz verfügen. Der Impfausweis ist auf Verlangen vorzulegen. Medizinisch begründete Ausnahmen sind vorab mitzuteilen und mit der Trainerin abzustimmen.

​

(2) Gesundheitliche Einschränkungen, Verletzungen, laufende Behandlungen, Medikamente, bekannte Unverträglichkeiten sowie eine Läufigkeit sind vor Beginn der Leistung mitzuteilen. Läufige Hündinnen dürfen an Gruppenangeboten nur nach vorheriger Absprache teilnehmen.

​

(3) Beißvorfälle, Droh- oder Aggressionsverhalten, ausgeprägtes Jagdverhalten, Fluchtverhalten und sonstige sicherheitsrelevante Auffälligkeiten sind vollständig und vorab offenzulegen. Die Trainerin darf ergänzende Sicherheitsmaßnahmen verlangen oder die Teilnahme ablehnen, wenn eine sichere Durchführung nicht gewährleistet ist.

​

(4) Eine Hundehalterhaftpflichtversicherung ist keine vertragliche Teilnahmevoraussetzung. Gesetzliche Versicherungspflichten und die gesetzliche Haftung des Tierhalters bleiben unberührt.

​

10. Ausrüstung, Trainingsmethoden und Sicherheit

​

(1) Der Hund ist mit einer geeigneten und sicheren Leine sowie einem passenden, ausbruchsicheren Halsband oder Geschirr zu führen. Die Trainerin darf aus Sicherheitsgründen das Tragen eines geeigneten Maulkorbs oder weiterer tierschutzgerechter Sicherungsmittel verlangen.

​

(2) Stachelhalsbänder, Strom-, Reizstrom- oder Impulsgeräte, Würge- oder Zughalsbänder ohne Zugstopp sowie sonstige schmerz-, angst- oder gewaltbasierte Methoden und sämtliche tierschutzrechtlich unzulässigen Hilfsmittel sind ausgeschlossen.

​

(3) Direkter Kontakt zwischen Hunden, Freilauf und das Ableinen erfolgen ausschließlich nach ausdrücklicher Freigabe der Trainerin. Gesetzliche, behördliche und örtliche Leinen- oder Maulkorbpflichten sind einzuhalten.

​

(4) Den Sicherheits- und Trainingsanweisungen ist Folge zu leisten. Bei einem erstmaligen, nicht schwerwiegenden Verstoß kann die Trainerin verwarnen. Bei Wiederholung darf sie das Team ohne Erstattung ausschließen, soweit der Kunde den Verstoß zu vertreten hat. Bei akuter Gefahr, einem schwerwiegenden Verstoß oder einem verbotenen Hilfsmittel ist ein sofortiger Ausschluss zulässig. Gesetzliche Rechte des Kunden bleiben unberührt.

​

11. Verantwortung des Kunden und Minderjährige

​

(1) Der Kunde bleibt während des Hundetrainings für die Führung, Beaufsichtigung und Kontrolle seines Hundes verantwortlich, soweit die Aufsicht nicht ausdrücklich für einen bestimmten Zeitraum übernommen wurde. Er hat seine körperlichen und fachlichen Möglichkeiten realistisch einzuschätzen und auf Gefahren unverzüglich hinzuweisen.

​

(2) Minderjährige dürfen nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten teilnehmen. Vertragspartner ist der volljährige Erziehungsberechtigte. Dieser trägt die Aufsicht über den Minderjährigen und stellt sicher, dass Anweisungen befolgt werden.

​

(3) Begleitpersonen sind vorab anzukündigen, wenn ihre Anwesenheit den Ablauf oder die Sicherheit beeinflussen kann. Der Kunde hat Begleitpersonen über die geltenden Sicherheitsregeln zu informieren.

​

12. Besondere Bedingungen für den Gassigehservice

​

(1) Der Gassigehservice wird ausschließlich für Bestandskunden angeboten, die sich im Training bei der Anbieterin befinden, und nur nach individueller Vereinbarung. Einzelheiten zu Betreuung, Übergabe, Notfallkontakt und Besonderheiten des Hundes werden in einem gesonderten Gassigehservice-Vertrag festgehalten.

​

(2) Der Hund wird grundsätzlich am vereinbarten Wohnort abgeholt. Ein Transport im Fahrzeug erfolgt nur nach gesonderter Vereinbarung und mit einer geeigneten Sicherung.

​

(3) Tritt während der Betreuung ein tierärztlicher Notfall ein, versucht die Trainerin zunächst, den Halter oder die benannte Kontaktperson zu erreichen. Ist niemand rechtzeitig erreichbar, darf sie die nach vernünftiger Einschätzung notwendige tierärztliche Versorgung veranlassen. Die hierdurch entstehenden Kosten trägt der Halter, soweit die Trainerin den zugrunde liegenden Schaden nicht zu vertreten hat.

​

(4) Überlassene Schlüssel werden für die Dauer des Auftrags codiert und ohne Adresshinweis verwahrt. Sie werden nach Ende des Auftrags zurückgegeben. Für Verlust oder Beschädigung gelten die gesetzlichen Haftungsregeln.

​

(5) Der Kunde stellt sichere Zugangs- und Übergabemöglichkeiten, geeignete Ausrüstung sowie alle für Betreuung, Gesundheit und Verhalten erforderlichen Informationen bereit. Änderungen sind unverzüglich mitzuteilen.

​

13. Trainingsunterlagen und geistiges Eigentum

​

(1) Von der Trainerin bereitgestellte Trainingspläne, Arbeitsblätter, Videos, Texte und sonstige Unterlagen sind urheberrechtlich geschützt. Sie dürfen vom Kunden für eigene private Trainingszwecke genutzt, jedoch ohne vorherige Zustimmung nicht veröffentlicht, vervielfältigt, weiterverkauft oder an außenstehende Dritte weitergegeben werden. Gesetzlich erlaubte Nutzungen bleiben unberührt.

​

14. Haftung

​

(1) Die Trainerin haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.

​

(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

​

(3) Die gesetzliche Haftung des Tierhalters und - soweit einschlägig - des Tieraufsehers bleibt unberührt. Der Kunde haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden, die auf unrichtigen, unvollständigen oder pflichtwidrig verspäteten Angaben über seinen Hund beruhen.

​

(4) Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten auch zugunsten gesetzlicher Vertreter und Erfüllungsgehilfen der Trainerin.

​

15. Widerrufsrecht für Verbraucher

​

(1) Verbrauchern kann bei Fernabsatzverträgen und bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht zustehen. Die Einzelheiten ergeben sich aus der gesonderten Widerrufsbelehrung und dem Muster-Widerrufsformular. Gesetzliche Ausnahmen vom Widerrufsrecht bleiben unberührt.

​

(2) Verlangt der Verbraucher ausdrücklich, dass die Dienstleistung bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt, kann bei einem späteren Widerruf Wertersatz für die bis dahin vertragsgemäß erbrachte Leistung zu zahlen sein. Das Widerrufsrecht erlischt bei vollständiger Leistungserbringung nur unter den gesetzlichen Voraussetzungen, insbesondere nach ausdrücklicher Zustimmung zum vorzeitigen Beginn und Bestätigung der Kenntnis vom möglichen Erlöschen.

​

(3) Ein Widerruf kann über die auf der Website bereitgestellte elektronische Widerrufsfunktion oder durch jede andere eindeutige Erklärung, insbesondere per E-Mail oder Brief, erklärt werden. Eine Begründung ist nicht erforderlich.

​

16. Datenschutz sowie Foto- und Videoaufnahmen

​

(1) Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten ergeben sich aus der gesonderten Datenschutzerklärung.

​

(2) Soweit Foto-, Ton- oder Videoaufnahmen zur Durchführung einer ausdrücklich vereinbarten Leistung, insbesondere einer Videoanalyse, erforderlich sind, werden Zweck und Umfang der Aufnahmen vorab mit dem Kunden vereinbart. Die Aufnahmen werden ausschließlich für die vereinbarte Leistung verarbeitet, sofern keine weitere Rechtsgrundlage vorliegt. Ergänzende Informationen enthält die Datenschutzerklärung.

​

(3) Foto-, Ton- oder Videoaufnahmen zu Werbe-, Website-, Social-Media- oder Präsentationszwecken erfolgen nicht aufgrund dieser AGB. Hierfür wird vor der Aufnahme beziehungsweise Veröffentlichung eine gesonderte freiwillige Einwilligung eingeholt. Die Einwilligung kann auf bestimmte Zwecke und Veröffentlichungswege beschränkt und jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Ihre Verweigerung oder ihr Widerruf hat keinen Einfluss auf die

Teilnahme an der gebuchten Leistung.

​

(4) Kunden, Teilnehmer und Begleitpersonen dürfen während einer Leistung Foto-, Ton- oder Videoaufnahmen nur nach vorheriger Zustimmung der Trainerin sowie aller erkennbar oder hörbar betroffenen Personen anfertigen. Dies gilt insbesondere für Gruppenangebote. Eine Veröffentlichung, Weitergabe, Live-Übertragung oder Einstellung in soziale Netzwerke bedarf einer gesonderten vorherigen Zustimmung der jeweils betroffenen Personen und der Trainerin. Persönliche Aufnahmen ausschließlich des eigenen Hundes oder der eigenen Person können nach vorheriger Absprache gestattet werden.

​

17. Verbraucherstreitbeilegung

​

(1) Die Anbieterin ist weder verpflichtet noch bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

​

18. Schlussbestimmungen

​

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch zwingende Schutzvorschriften des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts nicht entzogen werden.

​

(2) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, gelten an ihrer Stelle die gesetzlichen Vorschriften. Die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen bleibt unberührt.

bottom of page